Architekturreport – das Fachjournal, das neue Akzente in der Architekturliteratur setzt.

Eine Fotografie eines "Haas-Hauses".

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge

Der Auftrag wird mit Unterzeichnung durch den Auftraggeber oder durch Zusendung der Druckunterlagen durch den Auftraggeber oder seiner Vertretung mit Stefan Weisbach Agentur & Verlag (nachfolgend Verlag genannt) abgeschlossen.

Der Auftrag gilt für die Firmenpräsentation des Auftraggebers und für die Dauer von einer kostenpflichtigen Auflage des Architektur- oder Baureportes. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Festlegung des Erscheinungstermines durch den Verlag erfolgt.

Für die einmalige Auflage wird Anzeigenpreis incl Satz/Reprokosten zuzüglich Farbzuschlag fällig. Das vereinbarte Entgelt für die Auflage wird nach der Korrekturvorlage durch den Verlag ohne Abzug sofort fällig. Der Auftrag ist von Seiten des Auftraggebers mit Unterzeichnung oder durch Zusendung der Druckunterlagen bindend und kann innerhalb einer Laufzeit von 90 Tagen vom Verlag durch eine gesonderte Auftragsbestätigung angenommen werden. Der Auftrag kommt nicht zustande, wenn der Verlag den Auftrag binnen der oben genannten Frist ausdrücklich ablehnt. Die Annahme / Ablehnung hat schriftlich oder per Telefax zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Der Auftraggeber hat die Anzeige in dem bestellten Format innerhalb von 8 Tagen nach Auftragserteilung per Email an die Adresse grafik@architekturreport.com oder persönlich / postalisch mittels Datenträger beim Verlag anzuliefern. Die Anzeige ist mit der Farbskala CMYK und der Auflösung min. 300 dpi in den Dateiformaten *.tif, *.bmp, *.eps, *.jpg oder *.pdf anzuliefern. Textvorlagen möchten als Word-Datei übersendet werden. Eingänge, die nicht den genannten Kriterien entsprechen oder nicht fristgerecht beim Verlag eingehen, werden nicht berücksichtigt. In diesem Fall ist der Verlag ermächtigt, Gestaltung und Text nach eigenem Ermessen durchzuführen.

Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug von der Firmenpräsentation. Innerhalb der vom Verlag gesetzten Frist muss der Abzug mit klar verständlichen Korrekturangaben oder der Freigabe ohne Änderungen schriftlich bei dem Verlag eingehen. Wird die Frist nicht eingehalten, dann gilt der versendete Korrekturabzug als genehmigte Druckvorlage.

Bei "Nichtgefallen" steht dem Auftraggeber frei, ein "Veröffentlichungsverbot" zu erteilen, die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt dadurch unberührt. Aus gestaltungs- und drucktechnischen Gründen kann von der vereinbarten Anzeigengröße abgewichen werden, sofern dadurch die Feldfläche der Anzeige nicht kleiner wird.

Der Auftraggeber ist ohne die schriftliche Zustimmung des Verlages zu Preisabzügen nicht berechtigt, es liegt im Ermessen des Verlages bei durch den Verlag verursachten Fehlern eine Ersatzveröffentlichung anzubieten oder ein Preisnachlass zu gewähren. Für Fehler, die bei dem Korrekturabzug nicht durch den Auftraggeber reklamiert wurden, übernimmt der Verlag keinerlei Haftung. Sonstige Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Die Auflagenhöhe beträgt pro Auflage min. 500 Stück, nähere Details regeln die Media-Daten der entsprechenden Auflage, die immer Bestandteil des Auftrages sind. Jeder Auftraggeber erhält ein Gratisexemplar zugesandt.

Die Verteilung der Auflage erfolgt postalisch und/oder direkt an vom Verlag ausgesuchte und vom Auftraggeber durch bereits erschienende Publikationen bekannte Stellen und Institutionen, nach Möglichkeit am Geschäftssitz des Auftraggebers (Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Kammern, Architektur- und Ingenieurbüros, an Bauprojekten beteiligte Handwerks- und Zulieferbetriebe, Private und Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften, Bauträger, General-, Bau- und Immobilienunternehmen, Direktversand an Bauinteressierte). Auf die Dauer und die Platzierung der Auslage kann der Verlag keinen Einfluss nehmen, Ansprüche hieraus können nicht geltend gemacht werden.

Im Falle eines Zahlungsverzuges berechnet der Verlag pauschalierte Verzugskosten für die 2. Mahnung in Höhe von EUR 25,00. Ebenfalls trägt der zahlungssäumige Kunde alle entstehenden Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung stehen dem Verlag außerdem ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Kaufleuten Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Aufrechnung der Forderungen des Auftraggebers mit den Forderungen des Verlages ist nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers; gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten. Vereinbarungen, wie Platzierungen, Bürstenabzüge, Konkurrenzausschluss und sonstige Vertragsänderungen bedürfen schriftlicher Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Verlag. Erfüllungsort ist Mainz, Deutschland. Der Gerichtsstand ist Mainz, Deutschland, soweit die Parteien Vollkaufleute sind.

Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass die dem Verlag im Rahmen der Auftragsabwicklung über ihn bekannt gewordenen, personenbezogenen Daten, sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten, automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber stimmt weiters zu, dass Stamm- und Vermittlungsdaten für Zwecke des Controllings, des Marketings und der Gestaltung von Dienstleistungen des Verlages ermittelt, verarbeitet, benutzt und übermittelt werden. Dem Verlag steht das Recht zu, die von ihm zu erbringende Leistung an ein anderes Unternehmen abzutreten, bzw. die gesamte Abwicklung an dieses abzutreten. Für den Fall, dass dem Kunden aus dem Auftrag Rechte (Gewährleistung, Schadensersatz) zustehen, sind diese bei dem Unternehmen geltend zu machen, an den die Auftragsabwicklung abgetreten wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Anzeigenauftrages ungültig sein oder ungültig werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zwecksetzung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.